Impressum

Herausgeberin dieser Internetseiten ist die

Medi+ MVZ GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer:

Dr. Andreas Sebus, Zahnarzt
Prof. Dr. Claus-Peter Ernst, Zahnarzt
Prof. Dr. Dr. Christian Walter, Arzt und Zahnarzt, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Dr. Kathrin Buchinger, Zahnärztin
Dr. Helga Schaffner, Zahnärztin
Dr. Christine Nauth, Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
Dr. Tasso-Eyke von Haussen, Arzt und Zahnarzt, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Haifa-Allee 20
55128 Mainz

Tel.: 0 61 31 – 490 8080
E-Mail: info@mediplusmainz.de

USt.-Id-Nr.: DE 3000057671

HRB-Nr.: 46175

Gesetzliche Berufsbezeichnungen: Arzt und Zahnarzt
Die Berufsbezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Zuständige Kammern:

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Deutschhausplatz 3
55116 Mainz

Zur Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Langenbeckstraße 2
55131 Mainz

Zur Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Eppichmauergasse 1
55116 Mainz

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz

Berufsrechtliche Regelungen:

Zur Berufsordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Die folgenden berufsrechtlichen Regelungen sind auf der Internetseite der Zahnärztekammer Rheinland-Pfalz unter dem Menüpunkt Berufs-/Sonstiges Recht hinterlegt.

  • Landesgesetz über die Kammern für die Heilberufe
    „Heilberufsgesetz (HeilBG)“ Rheinland-Pfalz vom 20. Oktober 1978 (GVBl. S. 649; 1979 S. 22) , BS 2122-1, i. d. F. der Änderung durch das Dritte Landesgesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes vom 14. Juni 2004.
  • Berufsordnung
    Gemäß § 14 i. V. m. § 19 des Heilberufsgesetzes vom 20. Ok­tober 1978 (GVBI. S. 649, 1979 S. 22), zuletzt geändert durch das Dritte Landesgesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes vom 14. Juni 2004 (GVBI. S. 332), BS 2122-1, tritt hiermit die von der Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz am 19. November 2005 beschlossene und vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 02. Februar 2006 (Aktenzeichen: 624-1 — 01 723-7.2) genehmigte neue Berufsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Rheinland-Pfalz in Kraft.
  • Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (Zahnheilkundegesetz)
    Vom 31. März 1952 (BGB1. I S. 221) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGB1 . I S.1225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2001 (BGBl. I S. 3320).
  • Gebührenordnung
    Gemäß § 14 i. V. m. § 19 des Heilberufsgesetzes vom 20. Oktober 1978 (GVBI. S. 649, 1979 S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2004 (GVBI. 2004, S. 332), BS 2122-1, tritt die von der Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz am 19./20. November 2004 mit Schreiben vom 2. Dezember 2004 (Aktenzeichen: 624-1 — 01 723-18.2) beschlossene Novellierung der Gebührenordnung und der dazugehörenden Anlage 1 — Gebührentarif — der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz in Kraft.

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